Verhaltensregeln für das Distanzlernen

  1. Die Kernarbeitszeit für das Distanzlernen umfasst Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. In dieser Zeit arbeiten die Schüler entsprechend ihres Stundenplans oder individueller Absprachen mit den Lehrkräften an ihren Aufgaben.
    Die Schüler sind entsprechend der Absprachen mit den Fachlehrern verpflichtet, während der vereinbarten Zeit im Messenger-Chat oder Videokonferenzen anwesend zu sein. Dies soll dazu dienen, den Schülern eine zeitliche und kommunikative Struktur vorzugeben. Während der vereinbarten Zeiten sitzen alle Klassenkameraden gemeinsam an den Aufgaben und Fragen können zeitnah im Chat oder der Videokonferenz geklärt werden.
  2. Die Pausenzeiten können um die verpflichtenden Videokonferenzen und Messenger-Zeiten flexibel gestaltet werden.
  3. Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt nicht am Distanzlernen teilnehmen können, muss – wie üblich – eine Krankmeldung über das Sekretariat erfolgen sowie im Nachhinein eine Entschuldigung bei der Klassenleitung eingereicht werden.
  4. Bei Problemen ist bitte umgehend die entsprechende Fachlehrkraft zu kontaktieren.
  5. Im Fall von technischen Problemen (Ausfall IServ) wird sich die Fachlehrkraft – sobald möglich – mit der Lerngruppe in Verbindung setzen und das weitere Arbeiten besprechen.