Schulbuchausleihe

Die Schulbuchausleihe erfolgt über unser Schulnetzwerk IServ. Aus diesem Grund wird auch die Anmeldung zur Schulbuchausleihe digital mithilfe von IServ im Internet durchgeführt.

Bitte beachten Sie unbedingt unseren Anmeldezeitraum, den Sie etwa im Mai jedes Jahres durch unseren Elternbrief erfahren. Nach Ablauf der Anmeldefrist kann keine Anmeldung mehr erfolgen! Durch Nichtanmeldung stimmen Sie automatisch zu die benötigten Bücher selbst zu beschaffen.

Anleitung Jg. 5-11 (PDF Download – Zugang IServ notwendig)
Anleitung Q1 und Q2 (PDF Download – Zugang IServ notwendig)

Hier gelangen Sie zur Schulbuchausleihe (mit IServ-Konto)

Anleitung Schulbuchausleihe (PDF Download – Bei Neuanmeldung)

Hier gelangen Sie zur Schulbuchausleihe (bei Neuanmeldung)

Bücherlisten:


Wann bin ich Ermäßigungs- oder Befreiungsberechtigt?

Sie sind Ermäßigungsberechtigt, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
Ich bin leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende –, dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) –, dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe – oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit bin ich im Schuljahr 2023/24 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Den Nachweis erbringe ich bis zum 14.06.2024 durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers im Sekretariat, andernfalls zahle ich das für mich zutreffende Entgelt.

Sie sind Befreiungsberechtigt, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
Ich bin erziehungsberechtigt für drei oder mehrere schulpflichtige Kinder und beantrage eine Ermäßigung des Entgeltes für die Ausleihe. Den Nachweis erbringe ich bis zum 14.06.2024 durch Vorlage z.B. der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen.