Elterninformationen zum Schulausfall vom 14.03.2020

Die KVG hat leider zu schnell auf Ferienplan umgestellt. Eltern, deren Kinder gemäß der bekannt gegebenen (unten stehenden) Vorgaben notbetreut werden müssen und Probleme beim Schülertransport haben, melden sich bitte umgehend (heute vormittag) telefonisch im Sekretariat (05352-937240, erreichbar 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr).


Gymnasium Anna-Sophianeum
– Der Schulleiter –

Sehr geehrte Eltern,

gestatten sie mir, Ihnen eine erste Information über die aktuelle Lage zu geben, die die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ausgelöst haben.

Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wurde

ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020

landesweit allen Schulen in Niedersachsen die Erteilung von Unterricht untersagt.

Es handelt sich dabei um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Für Sie bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband für Ihre Kinder in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z.B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mehr beschult werden.

Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.

Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 in besonders benannten Ausnahmefällen. Diese beschränkt sich auf die Zeit 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Die Notbetreuung dient nur dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir Sie zunächst bitten müssen, die Zugehörigkeit beider Ehe- bzw. Lebenspartner zu diesen oben genannten Gruppen bzw. einen evtl. Härtefall glaubhaft zu machen, falls wir Ihre Kinder ab Montag notbetreuen sollen. Hierzu reicht zunächst eine von beiden Partnern unterschriebene entsprechende Erklärung, die Sie bitte Ihrem Kind mitgeben.

Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien wird von uns keine Notbetreuung gewährleistet.

Die Schule wurde weiter angewiesen, alle Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen bis Ende des Schuljahres abzusagen; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte. Dies gilt auch für unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten. Da zum derzeitigen Zeitpunkt nicht klar ist, wann überhaupt wieder Fahrten durchgeführt werden können – dies könnte ja auch erst 2021 wieder sein -, können wir unseren Vertragspartnern derzeit keinen seriösen Zeitraum für eine Verschiebung der Fahrt nennen. Bereits aus diesem Grund wird wahrscheinlich eine mögliche Gutschrift oder Verschiebung scheitern. Meine Kolleginnen und Kollegen werden deshalb gegenüber unserem Vertragspartner auf den Abzug bzw. die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinwirken.

Evtl. bestehende Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung müssen geltend gemacht werden.

Hinsichtlich möglicher Storno- oder Regressforderungen sind dem Kultusministerium die Problemstellungen bewusst, hierzu finden derzeit Prüfungen statt. Ich gehe davon aus, dass das Land Niedersachsen dafür sorgen wird, dass Ihnen als Eltern kein Nachteil durch die vom Land Niedersachsen veranlassten Absagen entstehen werden.

Über den o.a. zeitlichen Rahmen von 13 Uhr hinaus kann auch eine Notbetreuung stattfinden. Unser Ganztagsbereich ist dazu einsatzbereit und besetzt.

Wir werden am Montag innerhalb des Kollegiums die Auswirkungen und Konsequenzen, die diese Entscheidung der Landesregierung, die aus meiner Sicht aber richtig ist, für Ihre Kinder mit sich bringt, diskutieren.

Fest steht, dass Ihren Kindern keinerlei Nachteile hierdurch entstehen sollen. Über die Ergebnisse unserer Beratungen und über die weitere Entwicklung werde ich Ihnen berichten, sobald abschließende Entscheidungen getroffen wurden oder mir weitere Informationen der Landesregierung vorliegen. Wichtige Informationen werden wir auch auf unserer Homepage veröffentlichen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Informationen an andere Eltern Ihrer Klasse bzw. Ihres Jahrgangs weitergeben würden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Kluge


Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter den vier Hotlines der Regionalabteilungen sowie per Mail bereit:

Regionalabteilung Braunschweig

0531 484-3333

service-bs@nlschb.niedersachsen.de


Hinweis zum Informationsabend für Eltern der 4. Klassen: Ein neuer Termin für den Elternabend wird hier auf der Homepage bekanntgegeben, sobald er feststeht.