FAQ Group: Häufig gestellte Fragen

Betreuung: Was bedeutet „Verlässliche Betreuung“?

Ihr Kind kann bei uns völlig flexibel an einem, zwei, drei oder vier Tagen in der Woche bis zu einer von Ihnen selbst gewählten Uhrzeit, maximal bis 15:30 Uhr, verlässlich im Freizeitbereich betreut werden. Diese Betreuung erfolgt i. d. R. zunächst innerhalb der Hausaufgabenwerkstatt, die dem Freizeitbereich angegliedert ist. Nach Erledigung der Hausaufgaben kann Ihr Kind gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern oder allein die Angebote des Freizeitbereichs wahrnehmen.

Wenn Sie dieses Angebot wählen und Ihr Kind dafür anmelden, ist die Teilnahme an der Betreuung für Ihr Kind verbindlich und die Anwesenheit wird überprüft. Sie können sich dann auch darauf verlassen, dass Ihr Kind bis zu der mit uns vereinbarten Uhrzeit zuverlässig von uns beaufsichtigt wird. Sollte Ihr Kind trotz der Anmeldung aus persönlichen Gründen an einzelnen Tagen einmal nicht an der Betreuung teilnehmen, bitten wir Sie, das Sekretariat rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail zu informieren.

Die Anmeldung für die verlässliche Betreuung ist solange gültig, bis Sie von Ihnen widerrufen wird. Freitags findet keine verlässliche Betreuung statt.

Um Ihr Kind an der „verlässlichen Betreuung“ anzumelden, füllen Sie bitte das entsprechende Formular auf der Seite „Service“ aus und geben es unterschrieben im Sekretariat ab.

Beurlaubung: Kann ich mein Kind in besonderen Fällen auch einmal vom Unterricht beurlauben lassen?

Eine nicht am Anfang oder Ende von Ferien angrenzende Beurlaubung von bis zu zwei Tagen erfolgt direkt durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten nötig.

In allen anderen Fällen und für die Tage, die unmittelbar vor oder nach den Schulferien liegen, reichen die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen Ihren Antrag an den Schulleiter weiter, der dann hierüber entscheidet.

Grundsätzlich gilt, dass eine Beurlaubung nur aus einem wichtigen Grund erfolgen darf, wie beispielsweise ein Facharzttermin, der nicht in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden kann. Nur der Wunsch, die günstigeren Tarife der Reiseveranstalter vor oder nach den Ferien wahrnehmen zu können oder Verkehrsstaus zu entgehen, stellen keine ausreichenden Gründe für eine Beurlaubung dar. 

Bläserklasse: Was ist eine Bläserklasse?

In der Bläserklasse lernen Ihre Kinder mindestens zwei Jahre neben dem normalen Musikunterricht zusätzlich ein Blasinstrument. Sie beschäftigen sich somit zwei Jahre lang vertieft mit einem der schönsten Hobbys, das man sich denken kann – der Musik. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage unter Angebote oder klicken Sie hier: BläserKlasse.

Busfahrkarte: Hat jeder Schüler bzw. jede Schülerin die Möglichkeit, ein Busfahrticket zu erwerben – unabhängig vom Wohnort?

Im Landkreis Helmstedt besteht ein Anspruch auf eine Busfahrkarte, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg zwischen Wohnung und Schule folgende Mindestentfernung überschreitet:

  • für die Schuljahrgänge 5-6 mehr als 2 km
  • für die Schuljahrgänge 7-10 mehr als 3 km
  • für die Schuljahrgänge 11-13 können auf Antrag die Fahrtkosten anteilig erstattet werden. Das hierfür notwendige Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich.

Im Landkreis Wolfenbüttel besteht ein Anspruch auf eine Busfahrkarte, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg zwischen Wohnung und Schule folgende Mindestentfernung überschreitet:

  • für die Schuljahrgänge 5-10 bei mehr als 3 km Fußweg
  • für die Schuljahrgänge 11-13 bei mehr als 4 km Fußweg

Busfahrkarte: Wie und wann bekommt mein Kind die Busfahrkarte ausgehändigt?

Für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler bestellt das Gymnasium Anna-Sophianeum die Busfahrkarten. Ihr Kind bekommt die Fahrkarte dann i. d. R. am Montag nach Schulbeginn über seine Klassenlehrerin bzw. seinen Klassenlehrer ausgehändigt. Für die ersten beiden Schultage (Donnerstag und Freitag) besteht mit der KVG die Vereinbarung, dass Ihr Kind noch ohne Busfahrkarte den Bus für die Fahrten zwischen Wohnort und Schule benutzen darf.

Busfahrkarte: Ich habe meine Busfahrkarte verloren – was nun?

Bei Verlust der Busfahrkarte des Landkreises Helmstedt sollte eine Meldung im Sekretariat erfolgen. Diese wird an den LK HE weitergeleitet. Von dort erhält ihr Kind zunächst eine befristete Ersatzbescheinigung. Die Bearbeitungsgebühr für eine neue Karte beträgt 30,-€, die auf das Konto des Schulträgers zu überweisen ist. Nach Zahlungseingang wird die Karte vom Landkreis neu erstellt und an die Schule versandt.

Bei Verlust der Busfahrkarte des Landkreises Wolfenbüttel muss auch hier die Meldung im Sekretariat erfolgen. Wir informieren dann das Schulamt des Landkreises Wolfenbüttel. Der Ablauf ist dann ähnlich wie der im Landkreis Helmstedt.