Monat: April 2021

Mit Erdkunde die Welt entdecken

Die Erde, der blaue Planet, unsere Heimat. Mit unserer Erde beschäftigt sich das Fach Erdkunde. Hier lernt ihr die verschiedenen Regionen der Welt kennen und die Unterschiede lieben. Ihr lernt euch zu orientieren, erfahrt wie unser Wetter und Klima entstehen, vieles über Vulkane und Erdbeben, aber auch wo und wie Menschen leben. Natürlich beschäftigen wir uns auch damit wie wir unseren einzigartigen Planeten schützen können. Diese Vielfalt macht das Fach Erdkunde so faszinierend.

Kommt, lernt, staunt.

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Distanzlernen nach Szenario C

Liebe Eltern,

wie Sie es sicherlich schon durch die Presse erfahren haben, hat der Krisenstab des Landkreises Helmstedt am Samstag entschieden, dass ab Dienstag, den 20.04.2021 der Schulbesuch über die Maßgabe des § 13 Abs. 2 der Nds. Corona-Verordnung hinaus untersagt ist. Für den Sekundarbereich I, den Jahrgang 11 und den Q1-Jahrgang (12. Jg) gilt das Distanzlernen nach dem Szenario C.

Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum Zeitpunkt ihres Widerrufs.

Die Möglichkeiten der Notbetreuung sind nach den Maßgaben des § 13 Abs. 2 der Nds. Corona-VO in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr weiter gewährleistet. Sollten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung neu anmelden wollen, müssten Sie dieses schriftlich im Sekretariat beantragen. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter „CORONA Info“. Bitte reichen Sie dieses im Original – per Post oder über unseren Briefkasten am Haupteingang – ein.

Die Abiturprüfungen finden dagegen wie geplant statt. Allerdings hat das Land Niedersachsen die Regelungen zur Testpflicht in Schulen angepasst. Es gilt jetzt: Für die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten sowie an mündlichen und schriftlichen Abschluss- oder Abiturprüfungen ist kein negatives Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles Testergebnis erforderlich. Die Prüfungen werden unter Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln durchgeführt. Es steht den Abiturienten und Abiturientinnen aber natürlich frei sich dennoch eines Selbsttests zu unterziehen.

Falls Sie Ihr Kind am Montag, den 19.04.2021 krankgemeldet haben sollten oder es aus anderen Gründen zuhause geblieben ist, müssten Sie im Verlaufe der Woche ein Test-Kit im Sekretariat abholen, damit Ihr Kind bei einem Wiederbeginn des Unterrichts im Szenario B die Selbsttestung zu Hause durchführen kann. Bitte melden Sie sich dazu im Vorfeld telefonisch im Sekretariat an.

Ich denke, dass wir uns alle zum Wohle Ihrer Kinder eine andere Entwicklung gewünscht hätten, um Ihnen mehr Bildung und Betreuung anbieten zu können, aber die Prognose der zu erwartenden Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten haben den Spielraum eingeengt. Setzen wir alle gemeinsam alles daran, dass wir demnächst dann wieder wenigstens einen Schritt zurück in das Hybrid-Wechsel-Modell kommen werden.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Stefan Krauß
Schulleiter

Informationen zu verpflichtenden Antigen-Schnelltests für zu Hause

Liebe Eltern,

wie viele von Ihnen es bereits von uns per Newsletter erfahren haben, starten auch wir ab dem 12.04.2021 mit den „Verpflichtenden Antigen-Testungen zu Hause“.

Unter der Voraussetzung, dass wir ausreichend Test-Kits geliefert bekommen, haben wir das weitere Vorgehen wie folgt geplant:

Anstatt eines separaten Ausgabetags der Tests für alle Schüler*innen wird in der ersten Stunde der ersten Nachferienwoche am Montag, den 12.04.2021 ausnahmsweise noch einmal als ein angeleiteter Selbsttest durchgeführt, um die Beschulung sicherzustellen. Die Schüler*innen müssen dazu die Einwilligungserklärung für minderjährige SuS (wie in der Woche vor den Ferien vom 19.03.2021) mitbringen, welche von der Klassenlehrkraft geprüft wird. Sollte dieses nicht möglich sein, darf das Kind nicht beschult werden und muss die Schule verlassen.

Jede/r Schüler*in erhält zusätzlich zu dem sofort zu verbrauchenden Test

  • drei weitere Tests, sodass die zu Hause durchzuführende Selbsttestung am Mittwoch und in der nächsten Präsenzwoche gewährleistet ist. Die Test-Kits dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen Tagen verwendet werden.
  • Dazu wird eine Kopie der „Testpflicht – Informationen für Eltern ausgeteilt, die, von Ihnen unterschrieben, umgehend der Schule (dem/der Klassenlehrer:in) zurückgegeben werden muss:

Dieser Vorgang wird in der zweiten Nachferienwoche, also am Montag, 19.04.2021, mit der sich dann in der Präsenz befindlichen Gruppe ausnahmsweise entsprechend wiederholt.

Sollten Sie die angeleitete Testung nicht wünschen, können Sie ihr Kind am Montag zu Hause lassen, müssen sich aber die vier Tests-Kits im Sekretariat selbst abholen, um die Testungen zu Hause durchführen zu können. Ihr Kind würde dann am Dienstag getestet zur Schule erscheinen und der Ablauf von diesem Zeitpunkt an regulär weiterlaufen.

Ich denke, dass sich auch diese Abläufe recht bald einspielen werden und wir mit Hilfe der „Verpflichtenden Testungen zu Hause“ einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten können. Hoffen wir, dass wir damit Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und möglicherweise unentdeckte Infektionen erkennen können, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Stefan Krauß
Schulleiter


Hinweise zu verpflichtenden Antigen-Schnelltests: